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   BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13   

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https://dejure.org/2013,23276
BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13 (https://dejure.org/2013,23276)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13 (https://dejure.org/2013,23276)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 (https://dejure.org/2013,23276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93c Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 18 StVollzG, § 121 Abs 2 S 2 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    Ein Nachteil, dessentwegen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, kann zwar trotz Geringfügigkeit oder völligen Fehlens einer materiellen Belastung deshalb anzunehmen sein, weil ein besonders krasser Grundrechtsverstoß vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    a) Die Strafvollstreckungskammer hat allerdings bei ihrer Beurteilung der Erfolgsaussichten des Eilantrages, bezüglich dessen Erledigung eingetreten war, nicht erwogen, dass der Beschwerdeführer unabhängig von einer konkreten Infektionsgefahr in einem Anspruch darauf verletzt gewesen sein könnte, nicht ekelerregenden Haftbedingungen ausgesetzt zu werden (vgl. BVerfGK 17, 420 ).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung;

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    b) Ob die Kostenentscheidung, die zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ), deshalb Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt, bedarf keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvR 431/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    Ein Nachteil, dessentwegen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, kann zwar trotz Geringfügigkeit oder völligen Fehlens einer materiellen Belastung deshalb anzunehmen sein, weil ein besonders krasser Grundrechtsverstoß vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2553/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    Ein Nachteil, dessentwegen eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung anzunehmen ist, kann zwar trotz Geringfügigkeit oder völligen Fehlens einer materiellen Belastung deshalb anzunehmen sein, weil ein besonders krasser Grundrechtsverstoß vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 1644/07

    Erstattung der notwendigen Auslagen und Festsetzung des Gegenstandswerts der

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    Auch hat sie bei ihrer Kostenentscheidung nicht berücksichtigt, dass die Erledigung des Rechtsschutzziels durch eine Maßnahme der Justizvollzugsanstalt eingetreten war, die dem Begehren des Beschwerdeführers entsprach (zur Bedeutung solcher Umstände für die Kostenentscheidung nach Erledigung s. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 -, juris).
  • OLG Dresden, 08.10.1999 - 2 Ws 537/99

    Kostenentscheidung; Wertgrenze; Erledigung; Antrag; Rücknahme

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2013 - 2 BvR 1548/13
    Auch hat sie bei ihrer Kostenentscheidung nicht berücksichtigt, dass die Erledigung des Rechtsschutzziels durch eine Maßnahme der Justizvollzugsanstalt eingetreten war, die dem Begehren des Beschwerdeführers entsprach (zur Bedeutung solcher Umstände für die Kostenentscheidung nach Erledigung s. OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 2 Ws 537/99 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 1644/07 -, juris).
  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Damit hat der Beschwerdeführer, auch soweit seitens des Oberlandesgerichts ein krasser Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze vorgelegen haben mag, der die Annahme der Verfassungsbeschwerde unabhängig von materieller Beschwer angezeigt erscheinen lassen könnte (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 18, 209 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2553/09 -, juris; vom 14. Juni 2011 - 2 BvR 431/09 -, juris; vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 2012 - 1 BvR 210/12 -, NJW 2012, S. 2570), ausreichend Genugtuung erfahren.
  • BVerfG, 23.09.2014 - 2 BvR 1059/13

    Nichtannahmebeschluss: Kostenentscheidung im strafvollzugsrechtlichen

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Strafvollstreckungskammer die Prozesserklärung des Beschwerdeführers in kaum nachvollziehbarer Weise als Antragsrücknahme ausgelegt hat, statt sie - gemäß ihrem Wortlaut und wie nach den Umständen naheliegend - auch hinsichtlich des den Mini-Disc-Player betreffenden Antragsgegenstandes als erledigt zu betrachten und über die Kosten gemäß § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG nach Billigkeit unter Berücksichtigung des Umstandes zu entscheiden, dass möglicherweise Erledigung eingetreten war, weil die Justizvollzugsanstalt insoweit dem Antragsbegehren entsprochen hatte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. August 2013 - 2 BvR 1548/13 -, juris und vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 2309/09 -, juris).
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